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Allgemeine Geschäftsbedingungen



  1. Allgemeines

    Nachstehende Bedingungen gelten für diesen Auftrag und alle künftigen Aufträge des Bestellers. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichungen und Ergänzungen von unseren Bedingungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

  2. Lieferungen, Leistungen und Leistungsfristen

    Lieferfristen sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig. Verzögert sich die Lieferung aufgrund unseres Verschuldens oder wird uns die Lieferung unmöglich, so kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurücktreten. Können wir aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel, Vorlieferanten usw. nicht liefern, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird uns durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung unmöglich oder nicht mehr zumutbar, sind wir von unseren Lieferverpflichtungen befreit. Ein Schadenersatzanspruch des Bestellers besteht nicht. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der bestellten Waren geht spätestens mit der Absendung der Waren an den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

  3. Preise und Zahlung

    Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Der Besteller hat kein Aufrechnungsrecht, es sei denn, wir haben seinen Gegenanspruch schriftlich anerkannt oder dieser Anspruch ist rechtskräftig festgestellt. Unsere Rechnungen sind zahlbar 14 Tage/2% Skonto oder 30 Tage netto. Bei verspäteter Zahlung werden angemessene Verzugszinsen mindestens in Höhe der üblichen Bankzinsen in Anrechnung gebracht.
  4. Gewährleistung

    Nach Abholung oder Lieferung hat der Besteller unsere Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Abholung, bzw. Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Weitergehende Verpflichtungen des Käufers aus den §§377, 378 HGB bleiben unberührt. Transportschäden müssen im Beisein des Anlieferers schriftlich festgestellt und bestätigt werden. Liegen Mängel vor, liefern wir für mangelhafte Teile Ersatz.

    Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Lassen wir jedoch eine uns gestellte angemessene Frist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Kaufpreis zurückgezahlt zu haben, so kann der Besteller unter Ausschluß sonstiger Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

  5. Abnahme und Abnahmeverzug

    Nimmt der Kunde den Gegenstand oder das Ergebnis einer erbrachten Dienstleistung nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsanordnung (§ 326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer als Ersatz für Lagerhaltungskosten ohne weiteren Nachweis pauschal €25.00 pro Monat zu bezahlen. Die Pauschale mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Schäden oder Aufwendungen nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

  6. Eigentumsvorbehalt

    Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung, auch früherer Lieferungen, unser Eigentum. Bei Aufträgen von Wiederverkäufern gelten dessen Ansprüche gegen seine Kunden in Höhe des uns geschuldeten Entgeltes als im voraus an uns abgetreten, auch bei Veräußerung zusammen mit von uns nicht gelieferten Gegenständen. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit Fremdeigentum verarbeitet, verbunden, vermengt oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, oder dem vermischten Bestand im Verhältnis zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermengung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Besteller Kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er uns schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum ein, das er für uns unentgeltlich verwahrt. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Vorbehaltswaren und etwa daraus entstandenen neuen Sachen sachgemäß zu lagern sowie gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Versicherungsabschluß nachzuweisen.

  7. Verwendungskenntnis

    Der Besteller hat die Pflicht, sich über die bestellte Sache oder Dienstleistung in Beschaffenheit und Eigenart selbst kundig zu machen und alle Vorkehrungen zu treffen, die bei Umgang, Transport, Verwendungsgebrauch usw. erforderlich sind, um Leben, Gesundheit, Umwelt und Arbeitsschutz nicht zu gefährden. Sofern wir es für erforderlich halten, werden bestimmte Materialien oder sonstige Lieferungen in Sonderverpackungen oder als Gefahrgut zu Lasten des Bestellers versandt. Bei dringlich veranlaßten Lieferungen wird eine angemessene Kostenpauschale berechnet und das nächstbeste Transportmittel und –verfahren durch uns gewählt.

  8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen zwischen uns und dem Besteller ist der Sitz unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand für alle zwischen dem Besteller und uns entstehenden Streitigkeiten ist Kaltenkirchen/Deutschland.

  9. Anwendbares Recht

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.

    Regelungen, soweit solche nicht in unseren Geschäftsbedingungen festgelegt sind, gelten nach den Bestimmungen des AGB/BGB/HGB, INCOTERMS, neueste Fassung etc., soweit zutreffend.

    Oktober 2002



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