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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Nachstehende
Bedingungen gelten für diesen Auftrag und alle künftigen Aufträge des
Bestellers. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
Abweichungen und Ergänzungen von unseren Bedingungen bedürfen
grundsätzlich der Schriftform.
- Lieferungen, Leistungen und Leistungsfristen
Lieferfristen
sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig. Verzögert sich
die Lieferung aufgrund unseres Verschuldens oder wird uns die Lieferung
unmöglich, so kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich
gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurücktreten. Können wir
aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, Streik,
Rohstoffmangel, Vorlieferanten usw. nicht liefern, verlängert sich die
Lieferfrist angemessen. Wird uns durch Umstände der vorgenannten Art
die Lieferung oder Leistung unmöglich oder nicht mehr zumutbar, sind
wir von unseren Lieferverpflichtungen befreit. Ein
Schadenersatzanspruch des Bestellers besteht nicht. Die Gefahr des
Unterganges oder der Beschädigung der bestellten Waren geht spätestens
mit der Absendung der Waren an den Besteller über, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen.
- Preise und Zahlung
Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer in
jeweils gesetzlicher Höhe. Der Besteller hat kein Aufrechnungsrecht, es
sei denn, wir haben seinen Gegenanspruch schriftlich anerkannt oder
dieser Anspruch ist rechtskräftig festgestellt. Unsere Rechnungen sind
zahlbar 14 Tage/2% Skonto oder 30 Tage netto. Bei verspäteter Zahlung
werden angemessene Verzugszinsen mindestens in Höhe der üblichen
Bankzinsen in Anrechnung gebracht.
- Gewährleistung
Nach Abholung oder Lieferung hat der Besteller unsere Waren
unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu
überprüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8
Tagen nach Abholung, bzw. Lieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte
Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Weitergehende Verpflichtungen des
Käufers aus den §§377, 378 HGB bleiben unberührt. Transportschäden
müssen im Beisein des Anlieferers schriftlich festgestellt und
bestätigt werden. Liegen Mängel vor, liefern wir für mangelhafte Teile
Ersatz.
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitere
Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Lassen wir
jedoch eine uns gestellte angemessene Frist verstreichen, ohne Ersatz
geleistet oder den Kaufpreis zurückgezahlt zu haben, so kann der
Besteller unter Ausschluß sonstiger Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
- Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt
der Kunde den Gegenstand oder das Ergebnis einer erbrachten
Dienstleistung nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine
angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig den
Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter
Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, nach
Nachfristsetzung mit Ablehnungsanordnung (§ 326 BGB) vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im
Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10% des vereinbarten
Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht
nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die
Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer als Ersatz für
Lagerhaltungskosten ohne weiteren Nachweis pauschal €25.00 pro Monat zu
bezahlen. Die Pauschale mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß Schäden oder Aufwendungen nicht entstanden sind. Im
Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor,
diese geltend zu machen. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen
(Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
- Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung, auch früherer
Lieferungen, unser Eigentum. Bei Aufträgen von Wiederverkäufern gelten
dessen Ansprüche gegen seine Kunden in Höhe des uns geschuldeten
Entgeltes als im voraus an uns abgetreten, auch bei Veräußerung
zusammen mit von uns nicht gelieferten Gegenständen. Wird von uns
gelieferte Vorbehaltsware mit Fremdeigentum verarbeitet, verbunden,
vermengt oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache,
oder dem vermischten Bestand im Verhältnis zum Zeitpunkt der
Verarbeitung, Vermengung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der
Besteller Kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache, räumt
er uns schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum ein, das er für uns
unentgeltlich verwahrt. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten
Vorbehaltswaren und etwa daraus entstandenen neuen Sachen sachgemäß zu
lagern sowie gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und uns
auf Verlangen den Versicherungsabschluß nachzuweisen.
- Verwendungskenntnis
Der
Besteller hat die Pflicht, sich über die bestellte Sache oder
Dienstleistung in Beschaffenheit und Eigenart selbst kundig zu machen
und alle Vorkehrungen zu treffen, die bei Umgang, Transport,
Verwendungsgebrauch usw. erforderlich sind, um Leben, Gesundheit,
Umwelt und Arbeitsschutz nicht zu gefährden. Sofern wir es für
erforderlich halten, werden bestimmte Materialien oder sonstige
Lieferungen in Sonderverpackungen oder als Gefahrgut zu Lasten des
Bestellers versandt. Bei dringlich veranlaßten Lieferungen wird eine
angemessene Kostenpauschale berechnet und das nächstbeste
Transportmittel und –verfahren durch uns gewählt.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen zwischen uns und dem Besteller ist der Sitz
unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand für alle zwischen dem Besteller
und uns entstehenden Streitigkeiten ist Kaltenkirchen/Deutschland.
- Anwendbares Recht
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des
einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITAL-Abkommen) wird
ausgeschlossen.
Regelungen, soweit solche nicht in unseren Geschäftsbedingungen
festgelegt sind, gelten nach den Bestimmungen des AGB/BGB/HGB,
INCOTERMS, neueste Fassung etc., soweit zutreffend.
Oktober 2002


© Interturbine Technologies GmbH
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